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(Zentrale Wuppertal)

Flüssiggasflaschen im PKW transportieren – aber richtig!

Sie benötigen eine neu befüllte Flüssiggasflasche z.B. für Ihren "Heizpilz", das Abflämmen von Unkraut oder Ihren Campingurlaub? Der Transport mit dem PKW birgt allerdings ein paar Gefahren, die kaum jemandem bewußt sind. Bitte beachten Sie daher unbedingt ein paar Dinge, um Ihre und die Gesundheit anderer nicht zu gefährden.

Der wichtigste Aspekt bei dem Transport einer Flüssiggasflasche ist die optimale (Ladungs-)Sicherung. Auch wenn die Gasflaschen äußerst robust erscheinen, kann bei unsachgemäßem Transport Gas ausströhmen. Die Gafahr ist unsichtbar: Propan und Butan sind schwerer als Luft und senken sich ab. Erreicht das Luft-Gas-Gemisch dann im Koffer- oder Fußraum das "richtige" Mischungsverhältnis reicht schon ein kleiner elektrischer Funke (z.B. Zentralverriegelung, Mobiltelefon usw.), um eine lebensgefährliche Explosion auszulösen.

Folgende Dinge sollten UNBEDINGT beim Transport von Flüssiggasflaschen für die private Verwendung berücksichtigt werden:
  • Gasflaschen müssen solide gesichert sein – egal ob liegend (quer zur Fahrtrichtung) oder stehend – z.B. auf dem Boden hinter dem Beifahrersitz.
  • Niemals beschädigte Flaschen transportieren.
  • Transport im PKW so kurz wie möglich halten. Max. 1 Stunde
  • Während des Transports für gute Belüftung sorgen (Fenster einen Spalt auf, Gebläse anschalten)
  • Leere Gasflaschen immer genauso vorsichtig behandeln wie volle (niemals werfen!)
  • Beim Be- und Entladen den Motor abstellen und NICHT RAUCHEN!
  • Erwärmung über 50 °C vermeiden. Daher nicht in der Sonne parken!
  • Volle und leere Flaschen müssen bei der Beförderung mit einem geschlossenen Ventil sowie einer Schutzkappe (rot) versehen sein. (Wer eine Gasflasche im Auto ohne Schutzkappe transportiert, dem droht im Fall einer Verkehrskontrolle ein hohes Bußgeld und "Punkte".)
  • Gasflaschen nach Beförderung schnellstmöglich entladen. Nicht im Fahrzeug lagern.

Alles auf einen Blick finden Sie auf dem Merkblatt des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG).

♦ Der gewerbliche Transport unterliegt anderen Vorschriften! Für Gewerbetreibende gilt eine maximale Transportmenge von 333 kg und bei komprimierten Gasen eine Menge von 1000 GGVS. ♦

Sie benötigen Flüssiggasflaschen für Garten oder Camping? Kommen Sie zu uns! In unseren Standorten bieten wir Ihnen 5 kg und 11 kg Flaschen Propan-Butangemisch.

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