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(Zentrale Wuppertal)

Orthopädischer Fußschutz gemäß DGUV 112-191

Auch wenn es mittlerweile eine sehr große Auswahl an Anbietern für Arbeitssicherheitsschuhe sowie unzählige unterschiedliche Modelle gibt, so benötigen manche Menschen ein höheres Maß an Individualisierung für einen optimalen Sitz und bestmöglichen Komfort ihrer täglich im Einsatz befindlichen Arbeits(sicherheits)schuhe.

Anders als bei privaten Alltagsschuhen dürfen bei spezialiesierten Sicherheitsschuhen KEINESFALLS die Innensohlen ausgetauscht werden um den Schuh bequemer zu machen! Der Schuh verliert durch derartige Veränderungen (gegenüber dem geprüften Baumuster) laut DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) seine Zulassung und Unfälle sind nicht mehr versichert. Was auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar ist, erklärt sich aber anhand von zwei einfachen Beispielen ganz leicht: Die Schuhe könnten durch systemfremde Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe verlieren oder ihre elektrische Leitfähigkeit einbüßen.

Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Die DGUV Regel 112-191 besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung oder Veränderung von Sicherheitsschuhen (bspw. durch den Einsatz von privaten Einlagen) geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Da derartige Prüfungen durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden müssen, wären die Kosten für Einzelpersonen unwirtschaftlich. Daher haben einige Sicherheitsschuhhersteller Modelle entwickelt, die eine individuelle orthopädisches Versorgung zulassen.

Diese Modelle sind speziell für Personen mit unterschiedlichsten Beschwerdebildern gedacht, die aus dem Grund orthopädische Einlagen tragen müssen und für die Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe "von der Stange" nicht in Frage kommen.

Um der Nachfrage nach orthopädischer Anpassungsfähigkeit gerecht zu werden, bietet ua. die Sicherheitsschuhexperten ELTEN und Albatros umfangreiche Sortimente an Sicherheitsschuhen für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen, die im Vorfeld zertifiziert wurden. Wichtig ist dabei nicht zuletzt, dass man es den Schuhen idR. nicht ansieht.

Hier finden Sie eine Übersicht der zertifizierten Kollektion von ELTEN und Albatros. Eine Auswahl davon finden Sie auch in unserem Werkzeug-Shop. Lassen Sie sich beraten.

Und was ist mit den Kosten für die orthopädische Veränderung?
Ist das Tragen von orthopädischem Fußschutz ärztlich angeordnet und nach dem Arbeitsschutzgesetz erforderlich, kann die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit die Kosten nach Antragsstellung übernehmen. Basiert die Versorgung hingegen auf Folgen eines Arbeitsunfalls, etc. sind die Unfallkassen oder die Berufsgenossenschaften der entsprechende Kostenträger. Kommt der Arbeitgeber nicht für die Kosten (bspw. der Einlagen) für die Sicherheitsschuhe auf, kann man einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen. Dies ist der sog. Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

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