Gesundheitsschutz aller Beschäftigten auf einer Baustelle
Aufgrund des erhöhten Unfall- und Gesundheitsrisikos, dem Mitarbeiter im Baugewerbe ausgesetzt sind, wurde bereits vor über zwei Jahrzehnten eine Baustellenverordnung, zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten auf einer Baustelle erlassen.
Hintergund: Mitarbeiter im Baugewerbe verrichten nicht nur körperlich schwere Tätigkeiten, zum Teil bei Wind und Wetter, sonden auch gefährliche oder gesundheitsgefährdende, ohne den Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen. Dem hat der Gesetzgeber hierzulande durch das Arbeitsschutzgesetz und zu dessen Umsetzung der Baustellenverordnung Rechnung getragen. In diesem gesetzlichen Regelwerk sind alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz erfasst, die für Arbeitnehmer im Baugewerbe gelten.
Der Schutz der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitssicherheit liegt in der Verantwortung des Bauherren, selbst bei kleineren Bauvorhaben wie bspw. dem Bau oder der Sanierung eines Einfamilienhauses, denn er gilt sozusagen als Initiator des Bauvorhabens. Der Bauherr hat einen Verantwortlichen (Baustellenkoordinator) zu benennen, der den erforderlichen Arbeitsschutz sicherstellt. In der Praxis beinhaltet diese Funktion u.a. die Beratung und Durchsetzung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen – auch wenn kein Weisungsrecht den Baufirmen gegenüber besteht.
Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz sind unangekündigte Prüfer der BG (Berufsgenossenschaft Bau als Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahen Betriebe) befugt, einzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Mängel abgestellt werden. Schlimmstenfalls kann sogar eine ganze Baustelle gestoppt werden. Schlimmer ist allerdings der Fall einer in Folge der Missachtung eintretenden Verletzung (schlimmstenfalls mit Todesfolge). Hier greift nämlich kein Versicherungsschutz und der Verantwortliche kann in Regress genommen werden.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer BG.
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