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Unser Augenlicht ist schützenswert! Darum Schutzbrille!

Das Auge ist unser wichtigstes und gleichzeitig empfindlichstes Sinnesorgan. Ca. 85 – 90 % aller Wahrnehmungen erfolgen über unsere Augen. Die natürlichen Schutzfunktionen wie Wimpern, Tränenfluss, Augenlider und Lidschlussreflex reichen in der Arbeitswelt nur selten aus.

Sind die am Arbeitsplatz auftretenden Risiken nicht völlig durch technische oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen auszuschließen, ist eine einzusetzende persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Nach der europäischen Gesetzgebung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung im Arbeitsumfeld zu analysieren und, wo erforderlich, den Mitarbeitern Augenschutz kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Normen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) werden durch die europäische Richtlinie 89/686/EWG festgelegt – die Richtlinien für Augenschutzprodukte fallen unter die EN 166. Sie soll dem Unternehmer Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben, sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Alle nach diesen Richtlinien getesteten Produkte werden verschiedenen Gefahren in Industrie, Labors, Schulen und Universitäten, usw. ausgesetzt, die potenziell das Auge schädigen oder die Sehfähigkeit beeinträchtigen können. Beispielsweise muss jeder persönliche Augenschutz, der auf der beschichteten Sichtscheibe nach „K“ und „N“ gekennzeichnet ist, die Vorgaben der Norm EN 166 ff. erfüllen. (siehe Bild)
Kennzeichnung_Scheibe_D

 

Was bedeuten die Kennzeichnungen K und N?

Kennzeichnung K

Arbeitsbereiche mit einer hohen  Schmutz- und Staubbelastung erfordern ein hohes Kratzfestverhalten des Produktes. Die sogenannte Prüfung der Beständigkeit der Oberfläche gegen Beschädigung durch kleine Teilchen wird mit Hilfe eines Sandrieseltest durchgeführt und findet wie folgt statt:

  • Scheibe auf einen Drehteller befestigen
  • 3 kg natürlicher Quarzsand werden bei Raumtemperatur (23 °C) von einer Höhe von ca. 1,65 m auf den Hauptdurchblickspunkt der Proben gerieselt
  • Anschließend wird die Lichtstreuung der Proben gemessen. < 5 = K

Trägt eine Schutzbrille die Kennzeichnung K, so wird diese gemäß der Norm EN 168 als beständig gegen Beschädigung durch kleine Teilchen bezeichnet und hat einen reduzierten Leuchtdichtekoeffizient von 5 nicht überschritten.

Typische Branchen, die diese Anforderungen stellen sind:
  • Stahlindustrie
  • Bergbau
  • Baustoffindustrie
  • Baugewerbe

Mehr dazu: https://www.youtube.com/watch?v=bWvS6mJVf6A



Kennzeichnung N

Arbeitsbereiche mit einer hohen  Luftfeuchtigkeit und lang anhaltender Beschlagsbelastung erfordern höchste Ansprüche an das Produkt. Die Prüfung der Beständigkeit von Sichtscheiben gegen Beschlagen wird mit Hilfe eines Wasserbades durchgeführt und findet wie folgt statt:

Vorbereitung

  • Scheibe 1-2 Stunden in destilliertem Wasser lagern -> Abtupfen
  • 12 Stunden bei Raumtemperatur (23°C) und 50% Feuchte konditionieren

Durchführung

  • Wasserbad auf 50°C erwärmen (Umgebung: Raumtemperatur)
  • Sichtscheibe über die Öffnung anbringen
  • Messbar durch Änderung (>20%) des Transmissionsgrades eines eingeleiteten Lichtstromes
  • Zeit bis zum Beginn des Beschlages messen. > 8 Sekunden = N

Trägt eine Schutzbrille die Kennzeichnung N, so wird diese gemäß der Norm EN 168 als beständig gegen Beschlagen bezeichnet und bleibt mindestens 8 Sekunden beschlagfrei, auch nach Wasserlagerung.

Typische Branchen, die diesen Anspruch stellen sind:

  • Papierindustrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Textilverarbeitung
  • Kühlhäuser

Mehr dazu: https://www.youtube.com/watch?v=tFOOzvtDjhA

uvex erfüllt nicht nur die Anforderungen der Norm EN 168, sondern erfüllt auch weitere Anforderungen durch eigens entwickelte und hergestellte Beschichtungssysteme. Auch die richtige Beschichtung hat Ihre eigenen Schutzfunktionen, sodass die Brille z.B. nicht beschlägt, kratzfest und beständig gegen Chemikalien ist.


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