Gewusst? Austauschpflicht bei Rauchmeldern!
emäß der Norm DIN 14676 müssen diese in NRW regelmäßig gewartet und spätestens nach 10 Jahren (plus 6 Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme) ausgetauscht werden.
In der Regel müssen sich Eigentümer um die Rauchmelder kümmern. Es ist aber auch im eigenen Interesse jedes Mieters, sich gegebenenfalls selber um den erforderlichen Austausch zu bemühen. Falls das Datum der Inbetriebnahme nicht notiert wurde oder ein smarter Rauchmelder dies nicht in einer App anzeigt, reicht es in den meisten Fällen aus, das Gerät kurz abzuschrauben. Im Inneren sollte man in der Regel das Herstellungsdatum finden.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an. Natürlich bieten wir Ihnen an unseren Standorten auch neue und zuverlässige Rauchwarnmelder, damit Sie auch die nächsten 10 Jahre wieder sicher sind.

