Hinweispflicht zur Altbatterierücknahme
Im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung in der Europäischen Union wird seit dem 1. Januar 2021 auch im Bereich der Batterieentsorgung das Verursacherprinzip umgesetzt. Aus diesem Grund haben wir als Händler und Sie als Endnutzer folgende Pflichten...
Wir müssen Sie darüber informieren,
- dass Sie eine kostenfreie Rückgabemöglichkeit an allen unseren Standorten haben.
- dass Sie eine gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien haben.
- welche Bedeutung das Mülleimersymbol und die drei Gefahrstoffzeichen unter dem durchgestrichenen Mülleimer haben.
Bei Fragen sprechen Sie uns an. Nähere Informationen finden Sie auch hier: www.batteriegesetz.de
(Stand: 1.01.2021)