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Tel. 0202 27430-0

(Zentrale Wuppertal)

Kfw-Förderungen für bestehende Immobilien

Möchten Sie eine bestehende Immo­bilie sanieren? Mit erneuer­baren Energien heizen? Barrieren abbauen oder den Einbruch­schutz erhöhen? Die KfW bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung.

Damit Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben finden, bietet die KfW verschiedene Kredite an.

  • KfW-Wohn­eigentums­programm
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens
  • Wohngebäude – Kredit
  • Erneuerbare Energien – Standard

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit - 159

Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen
Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort (und besseren Einbruchschutz)

Zinsbeispiel: Für ein Darlehen aus dem Programm "Altersgerecht Umbauen" in Höhe von 50.000 Euro gelten folgende Konditionen: 2,78 % p.a. Sollzins und 2,82 % p.a. Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung.

Mit vielen Maßnahmen können Wohn- und Außen­bereiche barriere­arm gestaltet werden – zum Beispiel:

Förderbereich 1: Wege zum Gebäude

  • Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z. B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Mülltonnen
  • Kfz-Stellplätze und Abstellplätze
    Zum Beispiel für Kinder­wagen, Rollatoren, Roll­stühle und Fahrräder
    barriere­frei einrichten und überdachen
  • bei Gebäuden ab drei Wohn­einheiten auch weitere Maßnahmen
    Zum Beispiel Hoch­beete anlegen, Grün­flächen schaffen, Bäume pflanzen auf bisher versiegelten Flächen oder Sitz- und Spiel­plätze im Wohnumfeld schaffen

Förderbereich 2: Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang

  • Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
  • mehr Bewegungs­fläche schaffen
  • Wetterschutz anbringen, z. B. Über­dachung und Windfang

Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen

  • Aufzugs­anlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
  • Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattform­lifte installieren
  • Treppen optimieren, z. B. Hand­läufe anbringen
  • Rampen anlegen

Förderbereich 4: Raum­aufteilung und Schwellen

  • Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungs­freiheit schaffen
  • Tür­durch­gänge verbreitern und neue Innen­türen einbauen
  • Schwellen auf Bewegungs­flächen abbauen
  • Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen oder erschließen

Förderbereich 5: Badezimmer

  • Raum­aufteilung ändern
  • boden­gleiche Dusche einbauen und Dusch(-klapp)sitz anbringen
  • Sanitär­objekte modernisieren (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich eines mobilen Lift­systems)

Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unter­stützung im Alltag

  • alters­gerechte Assistenz­systeme und Smart­home-­Anwendungen installieren oder erweitern, etwa
    • baugebundene Bedienungs- und Antriebs­systeme, z. B. für Türen, Roll­läden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungs­technik, z. B. für Heizung und Beleuchtung
    • baugebundene Not-, Ruf- und Unter­stützungs­systeme, z. B. Wasser­melder, Panik­schalter und Sturzmelder
  • Bedien­elemente modernisieren, z. B. große Licht­schalter und ergo­nomische Tür­griffe anbringen
  • Stütz- und Halte­systeme einbauen
  • Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprech­anlagen

Förderbereich 7: Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen

Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten (Voraussetzung: Im Haus gibt es mindestens drei separate Wohnungen)

(Stand 5/2023)


Unsere Fachberater können Sie dabei unterstützen, die richtigen Baustoffe für Ihre Projekte zu finden und diese termingerecht auf Ihre Baustelle zu liefern. Sprechen Sie uns an!

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