Wissenswertes aus der Praxis: Bauholz imprägnieren?
Eine Frage taucht häufig auf: Müssen Dachlatten imprägniert sein? Gemäß der Hozschutznorm DIN 68800 ist dies genau geregelt. Ausschlaggebend ist, ob die Bauteile wie z.B. Dachlatten der Bewitterung ausgesetzt sind. Grundsätzlich gilt, dass chemische Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden sind.
Die seit Anfang 2012 gültige DIN 68800 hat einen großen Schritt Richtung „umweltgerechtes Bauen mit Holz“ getan. Sie besagt im Wesentlichen, dass bauliche Holzschutzmaßnahmen gegenüber jenen mit (chemischen) Holzschutzmitteln bevorzugt werden sollen. Im Fokus dieser Regelung steht natürlich der dauerhafte Erhalt der Bausubstanz (Statik etc.) über die Vermeidung von Bauschäden u.a. durch Insekten- und Pilzbefall.
Die DIN 68800 ist zunächst einmal kein Gesetz, sondern eine technische Regel. Sie beinhaltet dementsprechend auch kein grundsätzliches Verbot von Holzschutzmitteln. In der Praxis sollte allerdings der chemische Holzschutz aus Gesundheitsgründen abgewägt werden. Dort, wo bauliche oder andere Maßnahmen wie die regelmäßige Kontrolle des Holzes ausreichen, ist nach der Norm ein chemischer Holzschutz nicht angezeigt. Ist das Holz aber nicht ausreichend geschützt und es sind dadurch Bauschäden zu befürchten, muss laut DIN 68800 sogar zusätzlicher Holzschutz eingesetzt werden. Aber nur im Außenbereich!
Abschätzungen der Risiken: die Gebrauchsklassen, als Grundlage der Planung.
Wie ist es zum Beispiel bei Dachlatten?
Ein chemischer Holzschutz ist bei Lattungen unter Dacheindeckungen und hinter geschlossen Fassaden nicht erforderlich. Es besteht für Dachlatten als Lattung bzw. Konterlattung unter der Dachdeckung und an der Vorhangfassade bei Hinterlüftung (GK 0) keine nennenswerte Gefährdung durch Pilze und Insekten. Eine Verwendung von Holzschutzmitteln - ohne technische Notwendigkeit - kann als Baumangel ausgelegt werden. Der Bauherr könnte in diesem Falle sogar Schadensersatz fordern. Ebenso bei anderen Einsatzbereichen, in denen eine chemische Imprägnierung eingesetzt wurde, wie z.B. bei Dachstühle und Innenausbauten etc.
Achtung: Die Entscheidung und vorherige Bewertung des Risikos (Gefahrensituation durch Witterungseinflüsse = Gebrauchsklasse) muss durch den Planer bzw. Architekten getroffen, begründet und dokumentiert werden. Dies ist nicht Sache des Handwerkers oder Handels! Viele Bauschäden haben daher bereits in der Planung ihren Ursprung. So auch bei dem Einsatz tragender Holzbauteile im Hoch- und Trockenbau. Um diesen entgegenzuwirken, setzt man gemäß der neuen DIN 68800 auf einen baulich vorbeugenden Holzschutz.
Weitere Informationen zur neuen DIN 68800 finden Sie im Themenheft zur Holzschutznorm.