Staatl. Förderung für mehr Sicherheit in Ihren vier Wänden
Ob Etagenwohnung oder Einfamilienhaus - durch konventionell gesicherte Fenster, Terrassen und Balkontüren gelingt routinierten Langfingern innerhalb weniger Sekunden der Einstieg. Häufig geschieht das am helllichten Tag, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Immer mehr Bürger lassen daher ihre Türen und Fenster mit speziellen Schlössern und Beschlägen sichern.
Der Bund gibt daher einen Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssumme (maximal 1.500 Euro) dazu. Die von der Regierung getroffene Neuregelung sieht vor, dass Haus und Wohnungseigentümer künftig auch bei kleineren Investitionen Zuschüsse bekommen. Der Mindestinvestitionsbetrag liegt zur Zeit noch bei 2.000 Euro.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen wie der Einbau von
- einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenstern bzw. entsprechenden Nachrüstsystemen
- einbruchhemmenden Gittern und Rollläden
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- sowie Türspionen, (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmeldern, Außenbeleuchtungen etc.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung zum Einbruchschutz:
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
- Informationsbroschüre der Bundesregierung "Einbruchschutz zahlt sich aus"
Nutzen Sie auch die Initiative der Polizei „Zuhause sicher"! Die Polizei bietet individuelle Beratungsgespräche an und gibt produktneutrale Empfehlungen, welche Sicherheitsmaßnahmen nötig und sinnvoll sind und was übertrieben ist. Das von der Polizei initiierte Netzwerk „Zuhause sicher“, das sich überregional für ein sicheres Wohnumfeld stark macht, setzt insbesondere beim Thema Einbruchschutz auf eine enge Kooperation mit zertifizierten Handwerksbetrieben, die als Partner der Schutzgemeinschaft die bauliche Nachrüstung realisieren. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/