EU-weite Schulungspflicht für PU-Schäume
Eine neue EU-Verordnung schreibt Profi-Verwendern eine Schulung beim Umgang mit Diisocyanat-haltigen Produkten wie Polyurethan-Schäumen zum Kleben und Dichten vor.
Um für eine sichere Verwendung beispielsweise von PU-Schaum zu sorgen, hat die Europäische Kommission in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verarbeitet werden dürfen. Die EU-Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien verursacht werden können. Das Ziel der Beschränkung ist es, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern.
Bis spätestens zum 24. August 2023 müssen gewerbliche und industrielle Anwender eine Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolvieren und nachweisen können. Die PU-Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. So wird sichergestellt, dass Verarbeiter stets aufs Neue in der richtigen Nutzung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen geschult werden.
Hersteller bieten Lösungen zur individuellen Sicherheitsschulung
Neben der Kennzeichnung der Produkte bieten die Hersteller diisocyanathaltiger Produkte bereits passende Services sowie Materialien zur individuellen Weiterbildung.
Fischer verfügt beispielsweise über eine E-Learning-Plattform, über die sich Benutzer von PU-Produkten bis zum 24. August 2023 schulen und zertifizieren lassen können. Die Online-Schulung ist über Desktop-, Tablet- und Mobilgeräte zugänglich. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ein persönliches Zertifikat. Hier zum Trainingsprogramm anmelden...
Bitte beachten: Arbeitgeber haben eine Nachweispflicht und müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben.
Als Ihr zuverlässiger Baustoffhändler möchten wir Sie über diese Neuerung informieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Industrie.